Gesetze / MuSchG 2018 · BGBl I 2017, 1228

Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium

34 Normen · ausgefertigt 23.05.2017 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. Abschnitt 2 · Gesundheitsschutz
  6. Unterabschnitt 1 · Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz
  7. § 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung
  8. § 4 Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit
  9. § 5 Verbot der Nachtarbeit
  10. § 6 Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
  11. § 7 Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
  12. § 8 Beschränkung von Heimarbeit
  13. Unterabschnitt 2 · Betrieblicher Gesundheitsschutz
  14. § 9 Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung
  15. § 10 Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen
  16. § 11 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen
  17. § 12 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen
  18. § 13 Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel und betriebliches Beschäftigungsverbot
  19. § 14 Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber
  20. § 15 Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen
  21. Unterabschnitt 3 · Ärztlicher Gesundheitsschutz
  22. § 16 Ärztliches Beschäftigungsverbot
  23. Abschnitt 3 · Kündigungsschutz
  24. § 17 Kündigungsverbot
  25. Abschnitt 4 · Leistungen
  26. § 18 Mutterschutzlohn
  27. § 19 Mutterschaftsgeld
  28. § 20 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  29. § 21 Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts
  30. § 22 Leistungen während der Elternzeit
  31. § 23 Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
  32. § 24 Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten
  33. § 25 Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungsverbots
  34. Abschnitt 5 · Durchführung des Gesetzes
  35. § 26 Aushang des Gesetzes
  36. § 27 Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen
  37. § 28 Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr
  38. § 29 Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht
  39. § 30 Ausschuss für Mutterschutz
  40. § 31 Erlass von Rechtsverordnungen
  41. Abschnitt 6 · Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften
  42. § 32 Bußgeldvorschriften
  43. § 33 Strafvorschriften
  44. Abschnitt 7 · Schlussvorschriften
  45. § 34 Evaluationsbericht